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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen, IT-Beratung, PC-Service und PC-Notdienst sowie die damit verbundene Lieferung von Hard- und Software zwischen LJL-IT-Solutions, Inhaber Philipp Schirling, Burgweg 7, 97775 Burgsinn (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf dieser Webseite, insbesondere das Preis- und Leistungsverzeichnis, ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, anzufragen.

(2) Eine Anfrage über das Kontakt- oder Notdienstformular, per E-Mail oder per Telefon ist für den Kunden unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn sich beide Seiten über Leistung und Vergütung einig sind — in der Regel durch die Bestätigung des Auftragnehmers (auch telefonisch oder per E-Mail) oder dadurch, dass der Auftragnehmer mit der vereinbarten Leistung beginnt.

(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet werden. Zeichnet sich während der Ausführung ab, dass die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten werden, zeigt der Auftragnehmer das unverzüglich an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall kündigen und schuldet dann nur die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.

§ 3 Leistungen

(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung, ergänzend aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer ein fachgerechtes Tätigwerden nach dem Stand der Technik, nicht einen bestimmten Erfolg. Das gilt insbesondere für die Datenwiederherstellung: Ob verlorene Daten wiederherstellbar sind, hängt vom Zustand des Datenträgers ab und kann nicht zugesagt werden.

(3) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Beim PC-Notdienst bemüht sich der Auftragnehmer um eine schnellstmögliche Reaktion; eine bestimmte Reaktionszeit schuldet er nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

(4) Der Auftragnehmer darf sich zur Erfüllung sorgfältig ausgewählter Erfüllungsgehilfen bedienen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise, im Übrigen die Preise des Preis- und Leistungsverzeichnisses in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

(2) Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; beide Darstellungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis getrennt ausgewiesen.

(3) Anfahrtskosten werden nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis berechnet und vor der Beauftragung genannt.

(4) Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 286, 288 BGB).

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde ermöglicht dem Auftragnehmer die Leistungserbringung, insbesondere durch rechtzeitigen Zugang zu den betroffenen Geräten, Räumen und Systemen, durch Bereitstellung erforderlicher Zugangsdaten und durch Benennung eines Ansprechpartners.

(2) Für Software, die der Auftragnehmer installieren oder einrichten soll, stellt der Kunde die erforderlichen Lizenzen bereit oder weist sie nach, soweit die Beschaffung nicht ausdrücklich beauftragt ist.

(3) Der Kunde weist vor Beginn der Arbeiten auf Besonderheiten hin, die für die Leistung erheblich sind, insbesondere auf besonders schützenswerte Daten und bekannte Vorschäden.

(4) Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung und entsteht dadurch Mehraufwand (etwa vergebliche Anfahrt oder Wartezeit), kann der Auftragnehmer diesen Mehraufwand nach den vereinbarten Sätzen berechnen. Die gesetzlichen Rechte aus §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.

§ 6 Datensicherung

(1) Für die Sicherung seiner Daten vor Beginn der Arbeiten ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, die Datensicherung ist ausdrücklich Teil des Auftrags.

(2) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass Eingriffe in Hard- und Software — auch fachgerechte — mit dem Risiko eines Datenverlusts verbunden sein können. Liegt keine aktuelle Sicherung vor, kann sie vor Beginn der Arbeiten als eigene Leistung beauftragt werden, soweit der Zustand des Geräts das zulässt.

(3) Für die Datenwiederherstellung gilt § 3 Abs. 2: Ein Erfolg ist nicht geschuldet, soweit er nicht ausdrücklich zugesagt wurde.

§ 7 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, gelten für den Kauf von Waren die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

(3) Keine Mängel sind insbesondere Verschleiß im üblichen Rahmen sowie Schäden, die nach der Übergabe durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe Dritter entstanden sind.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer im Rahmen des Absatzes 2 nur in der Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre. Absatz 1 bleibt unberührt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Hard- und Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Laufende Betreuungsverträge

(1) Laufzeit und Kündigung von Verträgen über wiederkehrende Leistungen (etwa die laufende Betreuung von IT-Umgebungen) richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Fehlt eine Regelung, gelten die gesetzlichen Kündigungsvorschriften für Dienstverhältnisse (§ 621 BGB).

(2) Das Recht beider Seiten zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden — etwa telefonisch oder über das Formular dieser Webseite —, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die Bedingungen, unter denen das Widerrufsrecht bei vollständig erbrachter Dienstleistung vorzeitig erlischt, und das Muster-Widerrufsformular stehen in der Widerrufsbelehrung.

§ 12 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

Frühere Fassungen (1)